Hinweis: Dieser Ausbildungsberuf hieß früher "Beikoch / Beiköchin".
Wir nehmen Dich an die Hand, begleiten, fordern und fördern Dich – werde Teil der FRÜH Familie während der 3-jährigen Ausbildung. Während der betrieblichen Ausbildung lernst Du Nahrungsmittel auszuwählen und zu bearbeiten, die Herstellung von Speisen und die Zubereitung von Gerichten.
Das erwartet Dich bei uns
- Ein mehrfach ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb.
- Ein Arbeitsplatz mitten im Herzen der Kölner Innenstadt.
- Ein krisensicheres Traditionsunternehmen mit familiärem Umgang.
- Ein großes Team von jungen bis bereits erfahrenen Kollegen.
- Bis zu 25 Gleichgesinnte in der Ausbildung.
- Kochen lernen von der Pieke auf – bei uns wird ALLES selbst gekocht und zubereitet – keine Tüten oder Fertigprodukte in den Küchen von FRÜH. Versprochen!
Das bringst Du mit
- Lernbereitschaft.
- Eine gute körperliche Verfassung.
- Gute Umgangsformen.
Das bieten wir Dir
- Inhouse Unterricht und Nachhilfe
- Aufstiegsmöglichkeiten nach der Ausbildung
- Corporate benefits namhafter Unternehmen
- Eine ausgezeichnete Ausbildung in einem Traditionsunternehmen
- Vermögenswirksame Leistungen
- Prämiensystem für schulische Leistungen
- Ein vergünstigtes Deutschlandticket
- Personalpreise für Getränke ab Rampe
- 20 % Rabatt im FRÜHshoppen
- Kostenfreies Personalessen à la carte im Brauhaus über Sachbezug
Über uns
Bereits seit 1904 sind wir aus dem Kölner Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Mit über 230 Mitarbeitern in Service und Verwaltung ist die FRÜH Gastronomie ein krisensicherer Arbeitgeber mit dem zweitgrößten Brauhaus Deutschlands. Die eigengeführten Gastronomien FRÜH „Em Veedel“, „Em Golde Kappes“, „Em Jan von Werth“ und „Em Tattersall“ sind feste Bestandteile in den Veedeln. Wer zu FRÜH kommt, bleibt – egal ob Mitarbeiter oder Gast. Die authentische und echte kölsche Art spüren wir täglich, im Umgang mit unseren Gästen und Kollegen.
*Wir sind ein ausbildungsrechtlich geeigneter Ausbildungsbetrieb für die Ausbildung zum Fachpraktiker Küche (m/w/d). Für den Ausbildungsvertrag muss im Vorfeld eine Bescheinigung gemäß § 66 (1) Berufsbildungsgesetz vorgelegt werden, die sich Bewerber (m/w/d) selbst beschaffen müssen.